
Ihr Aufschlag beim TC Korbach ist nur noch einen Klick entfernt
Neue Mitglieder erhalten im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft 50% Nachlass auf den Mitgliedsbeitrag (Schnupperjahr). Beachten Sie auch den günstigen Familientarif.
Füllen Sie das Anmeldeformular aus, geben Sie es bei einem Vorstandsmitglied ab und Sie gehören ab sofort zur TCK-Familie.
Mitgliedsantrag (PDF)
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und schicken Sie es entweder an:
Tennis-Club Korbach e.V.
Andreas Schwarzer
Moerstraße 37
34497 Korbach
oder übergeben Sie dieses an ein Vorstandsmitglied.
Alternativ finden Sie auch TCK-Anmeldeformulare am "Schwarzen Brett" in der Tennishalle bzw. am TCK-Clubhaus. Bei Fragen stehen Ihnen gerne alle Vorstandsmitglieder zur Verfügung.
Download Aufnahmeantrag
Unsere Mitgliedsbeiträge
| Schnupperjahr | Regulärer Beitrag |
|---|---|---|
Erwachsene | 70,00 € | 145,00 € |
Ehepartner | 40,00 € | 80,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten | 30,00 € | 55,00 € |
Kinder bis 10 Jahre | 15,00 € | 25,00 € |
Auszubildende, Wehrdienstpflichtige | 40,00 € | 80,00 € |
Familienbeitrag (beide Eltern + Kinder | 125,00 € | 250,00 € |
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Zweitmitgliedschaft (siehe Anmerkung) |
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Erwachsene |
| 60,00 € |
Ehepartner |
| 30,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre/Gastbeitrag |
| 30,00 € |
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Passive Mitgliedschaft |
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Erwachsene |
| 50,00 € |
Ehepartner (beide jeweils) |
| 35,00 € |
Jugendliche/Studente |
| 20,00 € |
Gastspieler, nach Absprache mit Vorstandsmitglied |
| 10,00 € |
Anmerkung: In Anspruch nehmen können diesen Sondertarif:
1. Mitglieder anderer Clubs, die in Mannschaften/Spielgemeinschaften des TC Korbach spielen.
2. Spieler, die außerhalb des Landkreises ihren Wohnsitz haben.
3. Über Sonderregelungen im Einzelfall entscheidet der Vorstand.
Aktive Mitglieder ab 14 Jahren sind verpflichtet drei (3) Arbeitsstunden pro Saison zu leisten! Bei Nichtleistung zahlen aktive Mitglieder ab 16 Jahren 15,00 € pro Stunde, für 14- und 15jährige beträgt das Ersatzentgelt 10,00 € pro Stunde. Über Sonderregelungen im Einzelfall entscheidet der Vorstand. Eine schriftliche Antragstellung des Betroffenen ist erforderlich!
Korbach, 15. Juli 2021







